Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der am 9. Januar 2014 vorgelegte Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht, anders als in den Medien vielfach dargestellt, keine generelle Verschiebung des Endtermins der SEPA-Migrationsfrist für Unternehmen und Vereinskunden (Nicht-Verbraucher) vom 1. Februar 2014 auf den 1. August 2014 vor. Vielmehr bleibt es für diesen Kundenkreis bei dem in der ursprünglichen SEPA-Verordnung gesetzlich festgelegten Endmigrationstermin zum 1. Februar 2014. Durch den neuen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission soll es den europäischen Kreditinstituten nur aufsichtsrechtlich gestattet werden, Überweisungs- und Lastschriftaufträge bis zum 1. August 2014 von Firmen- und Vereinskunden auch noch in den Altformaten entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Dies verdeutlicht, dass es sich bei der Nutzung dieser Möglichkeit durch die Institute um einen Ausnahmefall für diejenigen Kunden handelt, die ihre SEPA-Umstellung nicht fristgerecht geschafft haben.
Die Aachener Bank hat kurzfristig die Voraussetzungen geschaffen, ihren Gewerbekunden, Vereinen und Institutionen die Nutzung der Altformate bis zum 01. August 2014 zu ermöglichen. Wir bitten jedoch unsere Kunden, ihre SEPA-Umstellung zeitnah abzuschließen.
Ihre Aachener Bank
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Bundesbank
Hier finden Sie wichtige Informationen: