Anlage 3: Änderungen in den „Bedingungen der Mastercard und Visa Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung“
Inhaltlich wurde die Ziffer 5 der Bedingungen der Mastercard und Visa Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung angepasst:
- Ziffer 5.1 beschreibt fortan die Währungsumrechnung innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und die Währungsumrechnung bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten).
- Ziffer 5.2 beschreibt die Währungsumrechnung von Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR-Währung innerhalb des EWR.
- Analog wurde Ziffer 4.6 des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu diesem Sachverhalt angepasst („Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften“), welches in unseren Geschäftsstellen für Sie zur Einsicht bereitliegt:
Ziffer des Preis-/Leistungsverzeichnis 4.6.2.1 lautet zukünftig: Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung
Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer von Euro abweichenden EWR-Währung rechnet die Bank den Fremdwährungsumsatz zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzwechselkurs) in Euro um. Dieser Wechselkurs ist abrufbar auf www.ecb.europa.eu unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“. Änderungen des Wechselkurses werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.