Änderungen bei den Firmen-Kreditkarten zum 19. April 2020

Erläuterungen zu den Vertragsänderungen

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wesentlichen Änderungen der Anlagen. In der beiliegenden Neufassung haben wir die veränderten Textpassagen für Sie farblich hinterlegt.

Anlage 3: Änderungen in den „Bedingungen der Mastercard und Visa Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung“

Inhaltlich wurde die Ziffer 5 der Bedingungen der Mastercard und Visa Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung angepasst:

  • Ziffer 5.1 beschreibt fortan die Währungsumrechnung innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und die Währungsumrechnung bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten).
  • Ziffer 5.2 beschreibt die Währungsumrechnung von Zahlungsvorgängen in einer anderen EWR-Währung innerhalb des EWR.
  • Analog wurde Ziffer 4.6 des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu diesem Sachverhalt angepasst („Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften“), welches in unseren Geschäftsstellen für Sie zur Einsicht bereitliegt:

    Ziffer des Preis-/Leistungsverzeichnis 4.6.2.1 lautet zukünftig: Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung

    Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer von Euro abweichenden EWR-Währung rechnet die Bank den Fremdwährungsumsatz zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzwechselkurs) in Euro um. Dieser Wechselkurs ist abrufbar auf www.ecb.europa.eu unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“. Änderungen des Wechselkurses werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.

Anlage 4: Änderungen in den „Einsatzbedingungen für Mastercard und Visa Firmenkreditkarten (Debit- oder Kreditkarten)“

  • Die Möglichkeit zum Empfang von Zahlungen auf der Karte wurde in Ziffer 1.2 ergänzt.
  • Die starke Kundenauthentifizierung bei Internetzahlungen mittels zwei von drei Elementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinselement/Inhärenz) wurde in Ziffer 3.3 angepasst. Die Sorgfaltspflichten beim Schutz dieser Elemente beschreibt die erweiterte Ziffer 5.4.
  • Für die Zahlung mittels digitaler Karten wurde die Zahlungsfreigabe auf dem mobilen Endgerät nicht nur per Fingerabdruck, sondern auch mittels anderer unterstützter Entsperrfunktionen (z.B. Gesichtserkennung, Code und Muster) in Ziffer 2.1, 3.1, 5.3 und 5.4 aktualisiert.

Anlage 5: Änderungen in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Mastercard und Visa Kartenzahlungen im Internet“

  • Die Verfahrensnamen „Verified by Visa“ und „Mastercard® SecureCode™“ wurden durch die neuen Verfahrensnamen „Visa Secure“ und „Mastercard® Identity Check™“ ersetzt.
  • Durch den Wegfall des Passwortverfahrens und die Ergänzung des SMS-Verfahrens um die Sicherheitsfrage ergaben sich Änderungen ebenso wie durch die genauere Beschreibung der Zahlungsfreigabe mittels App. Dies betrifft die Ziffern 1.2, 3.2, 4.2 und 5.2
  • Der angepasste Registrierungsprozess führte zur Aktualisierung der Ziffer 2.1, die Beschreibung der Registrierung während eines Einkaufsprozesses an gleicher Stelle entfällt.
    Die zukünftig angestrebte Zustellung des Aktivierungscodes in das elektronische Postfach haben wir in Ziffer 2.3 bereits vorgesehen.
  • In Ziffer 7.3 wurden die Informationen zur Abwicklung des Zahlvorgangs um die Kategorie der Bestelldaten erweitert.