Mit unserem VR-Wunschsparen 21 sparen junge Kunden bis zum 21. Geburtstag
mit ertragreicher Verzinsung und bleiben gleichzeitig flexibel. Eine Erstanlage ist bis zum 18. Geburtstag möglich.
VR-Wunschsparen 21
Mit TOP-Zinssatz an "Morgen" denken
Anlagekonto/Spareinlage
- Spareinlage mit Sonderverzinsung bis maximal EUR 3.000,-
- Für junge Kunden bis zum 21. Geburtstag
- Ansparen sowie Anlage eines festen Sparbetrages möglich
- 3-monatige Kündigungsfrist
Verzinsung
- Variable Grundverzinsung - derzeit 0,25 % p.a.
- zuzüglich variable Sonderverzinsung - derzeit 0,24 % p.a.
- Zinsgutschrift erfolgt zum Jahresende
- Bei Überschreitung von EUR 3.000,- wird das Gesamtsparguthaben mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinst (derzeit 0,25 % p.a.)
Verfügungen
- Verfügungen mit Kündigungsfrist von 3 Monaten
- Verfügungen sind nicht zweckgebunden
- Zusätzlich können bis zu EUR 2.000,- pro Monat ohne Kündigung verfügt werden
Kontoauszug
- Kontoauszug am Auszugsdrucker
- Kontoauszug per Post
Für Kunden unter 18 Jahren benötigen wir zur Kontoeröffnung eine
Einverständniserklärung der Eltern.
Konditionen im Überblick
Basis-Preis: 0,00 EUR
Aktuelle Zinssätze (Stand 17.12.2024):
Zinssatz | |
---|---|
Variable Grundverzinsung | 0,25 % p.a. |
Variable Sonderverzinsung* | 0,24 % p.a. |
=> Variabler Gesamtzinssatz | 0,49 % p.a. |
* Bei Überschreitung von EUR 3.000,- entfällt die Sonderverzinsung für das gesamte Sparguthaben | |
Zinsgutschrift: jährlich zum Kalenderjahresende |
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter kann ich das VR-Wunschsparen 21 abschließen?
Das VR-Führerscheinsparen 21 ist ein Sparprodukt, das für junge Kunden bis zum 18. Geburtstag abschließbar ist.
Die variable Sonderverzinsung wird bis zum 21. Geburtstag gewährt.
Wie hoch ist der maximale Anlagebetrag?
Einzahlungen auf das Konto sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Das gesamte Sparguthaben darf maximal 3.000 Euro betragen.
Wann kann ich über mein Geld verfügen?
Das VR-Führerschein-Sparkonto ist eine Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Die Verfügungen sind nicht zweckgebunden.